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Sterben 2.0 - Leben wir im Internet ewig weiter?

von Wirtschaftsverein Buxtehude

Herr Meyn begann mit einer Einordnung des Themas „Sterben 2.0 – Leben wir im Internet ewig weiter?“, die schnell zeigte, dass es ein hochaktuelles Thema ist. Er ist beruflich selbst viel in sozialen Medien aktiv und führte aus, dass bisher nur ein Bruchteil der Deutschen überhaupt den digitalen Nachlass geregelt habe. Dabei betrifft das digitale Erbe nicht nur alle Familienangehörigen und sonstigen Erben sondern auch Geschäftspartner und (Mit-)Gesellschafter. Mit seinen Fallbeispielen und der Darstellung, wo überall persönliche Daten gespeichert sind, gelang es ihm, für das Thema zu sensibilisieren. Dabei haben Anbieter von sozialen Medien sehr unterschiedliche Regelungen. Herr Meyn hat uns sein Handout zur Verfügung gestellt, das wir auf Wunsch gerne zuschicken!

Frau Hoffmann bestätigte die bisher geringe Rechtssprechung für den Umgang in sozialen Medien und erläuterte den Anwesenden im Kulturforum die betreffenden Passagen des Erbrechts, zu dem der digitale Nachlass gehört. Der Erbe erbt Rechte und Verträge des Erblassers. „Der Erbe muss wissen, was er geerbt hat“ unterstrich Frau Hoffmann ihren Aufruf, sich rechtzeitig zu kümmern. Dazu gehört beiden Referenten zufolge unbedingt die Bestimmung einer/s Bevollmächtigten sowie eine Übersicht der vorhandenen Accounts mit Benutzer und Kennworten. Die Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, bei den Referenten ihre Fragen loszuwerden, sehr rege.  

Ganz herzlichen Dank bei den beiden Referenten, die uns auch das wunderbare Catering ausgaben, für diese spannende Veranstaltung!

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